Förderung von Energiemanagementsystemen

Ziel und Gegenstand der Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die Einführung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben.

Im Einzelnen werden gefördert:

– die Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001,

– die Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV),

– der Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme und

– der Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme.

Ziel ist es, Voraussetzungen für die Umsetzung von effektiven Energieeffizienzmaßnahmen zu schaffen und so einen deutlichen Beitrag zu den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung zu leisten.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

– für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 EUR,

– für die Erstzertifizierung eines alternativen Systems bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 EUR,

– für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 8.000 EUR und

– für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 4.000 EUR.

Innerhalb von 36 Monaten kann ein Unternehmen Zuwendungen zu mehreren Maßnahmen erhalten. Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 EUR innerhalb dieses Zeitraums beschränkt.

 

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Dezember 2016, wenn sie nicht verlängert wird.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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