BAFA - Förderprogramm zur Heizungsoptimierung

Ziel der Förderung

Gefördert werden der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich von Heizungen und weitere gering investive Maßnahmen. Anträge können beim Bafa gestellt werden. Förderfähig sind auch Maßnahmen in Unternehmen.

Die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung sind in einer Förderrichtlinie zusammengefasst, die am 29. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf stehe auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zur Verfügung gestellt.

Was wird gefördert?

Die Richtlinie sieht zwei Fördertatbestände vor. Erstens wird der Austausch von Heizungspumpen gefördert, die älter als zwei Jahre sind. Welche hocheffizienten Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen förderfähig sind, wird vom Bafa in einer Positivliste zur Verfügung gestellt. Der zweite Fördertatbestand umfasst unter dem Begriff Heizungsoptimierung u. a. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen oder die Neuinstallation eines Pufferspeichers – alles in Systemen, die älter als zwei Jahre sind.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bei allen Maßnahmen beträgt der Förderzuschuss zu den Netto-Investitionskosten (Material + Arbeitsleistung) 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag in der Fördersumme von 25.000 Euro.
Es gilt ein Kumulierungsverbot, d. h. für die gleiche Maßnahme darf nicht noch ein weiteres staatliches Förderprogramm in Anspruch genommen werden.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Freiberufler und Unternehmen, unabhängig von der Größe. Unternehmen müssen jedoch die de-minimis-Regelung einhalten. Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer des Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet wurde. Der Antragsberechtigte darf Dritte, u. a. die Hausverwaltung, zur Antragstellung bevollmächtigen.

 

Wie läuft das Antragsverfahren?

Für die Administrierung des Programms schaltet das Bafa ein Portal auf seiner Internetseite frei. In einem ersten Schritt müssen Interessenten sich hier registrieren und die geplanten Maßnahmen angeben. Nach Erhalt der Registrierungsbestätigung kann mit der Maßnahmendurchführung begonnen werden. Nach Umsetzung aller Maßnahmen, spätestens sechs Monate nach der Registrierung, übermittelt der Antragsteller die für die Bearbeitung notwendigen Daten, u. a. die Rechnung. Dieses Portal wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle voraussichtlich ab Mitte August verfügbar sein. Abschließend wird der Förderbetrag ausgezahlt.

Hinweis: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen bei Registrierung noch nicht begonnen worden ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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