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Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE - Förderung bis zu 70% möglich

Ziel der Förderung und was wird gefördert?

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei Projekten zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.

Kern des Programms sind Investitionen zur Energieeinsparung in allen relevanten Unternehmensbereichen. Diese können durch Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ergänzt werden.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:

  • der Ersatz von ineffizienten Anlagen und Aggregaten,
  • die energetische Optimierung von Prozessen, Druckluft- und Pumpsystemen, Heiz-, Kühl- und Vakuumsystemen und Systemen für Trocknung, Trennung und Konzentration,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, Strom- und Wärmespeicher.

 

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 €
  • Großunternehmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 100.000 €
  • kommunale Eigenbetriebe
  • Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen

 

Unter welchen weiteren Voraussetzungen wird gefördert?

Grundsätzlich können nur Anträge positiv beschieden werden, bei denen das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die geförderten Maßnahmen müssen in einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt realisiert werden. Der Antragsteller muss eines der folgenden Energieaudits oder Managementsysteme nachweisen:

  • Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001,
  • EMAS oder ein vergleichbares Umweltmanagementsystem,
  • gesetzl. verpflichtendes Energieaudit nach dem Gesetz über Energiedienstleitungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G),
  • freiwilliges Energieaudit analog dem EDL-G,
  • Energieaudit nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung.

Die Förderung setzt voraus, dass das Projekt einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen leistet. Die spezifische Energieeinsparung muss mind. 20% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre betragen. Es werden die Projekt zur Förderung einbezogen, bei den folgender Schwellenwert für das Verhältnis zwischen Fördermitteleinsatz und Energieeinsparung erfüllt ist: oberer Schwellenwert Förderintensität Energieeffizienz: 4,00 €/kWh.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Zuwendungsfähig sind insbesondere Investitionen in das Anlagevermögen sowie die mit der Investition unmittelbar im Zusammenhang stehenden anrechenbaren Ausgaben für Nebenkosten (z.B. Planungskosten) durch unabhängige Dritte. Letztere dürfen maximal 20 % der Gesamtausgaben betragen.
Die Beihilfe wird vorrangig auf der Grundlage der De-minimis-VO gewährt. Dabei betragen die Fördersätze:

  • bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,
  • bis zu 35 % für mittlere Unternehmen,
  • bis zu 25 % für große Unternehmen.

Ein Bonus von 5% bei Veröffentlichung des Projektes ist für KMU möglich.

Nähere Informationen finden Sie hier:

* Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De minimis)

* Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO)

 

Was ist weiterhin zu beachten?

Voraussetzung für die Förderung ist eine Expertenanalyse der vorhandenen Energieeinsparpotenziale.

Die ATI GmbH Anhalt ist hierfür in der öffentlichen Energieauditorenliste der BAFA für Sie gelistet.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Wir beraten Sie gern!

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