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Förderung Messebeteiligungen

Teilnahme an Messen und Ausstellungen (Informationen der IB Investitionsbank Sachsen-Anhalt)

Produkte und Leistungen des Unternehmens präsentieren, Absatzchancen erhöhen, Umsatz ankurbeln. Messen und Ausstellungen sind für Firmen unverzichtbare Marktplätze und Branchentreffs – diese Förderung ermöglicht es auch kleinen und mittleren Unternehmen.

 Wer wird gefördert?

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen.

 Was wird gefördert?

- Teilnahme an Messen (z. B.: Standmiete, Standbau, Katalogeintrag, Transport von Exponaten, Dolmetscherkosten)

 Wie wird gefördert?

- Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben

- Inlandsmessen: max. 8.000 Euro (Existenzgründer max. 12.000 Euro)

- Auslandsmessen: max. 16.000 Euro (Existenzgründer max. 24.000 Euro)

- max. 3 Messen pro Jahr und Unternehmen

 

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich an unser Büro. Wir beraten Sie gern!

 

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