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Erfahrungsaustausch zur 42. BImSchV am 15.11.2017

Einladung zum Erfahrungsaustausch am 15.11.2017

Zur Erinnerung:

am 02.06.2017 wurden mit der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gesetzlich verpflichtende Regelungen zur Legionellen Vorsorge in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verabschiedet.

Basis für die Verordnung war die VDI 2047 Blatt 2, teilweise geht die 42. BImSchV jedoch darüber hinaus. Verstöße gegen ihre Vorgaben können nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Verordnung gilt seit dem 19.08.2017 für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme (bis 200 MW) und Nassabscheider.

Verdunstungskühlanlagen sind Anlagen, bei denen Wasser gekühlt wird, indem durch Verdunstung Wärme an die Umgebungsluft abgeführt wird.

Sie umfassen u.a. eine Verrieselungs- oder Verregnungsanlage für Kühltürme und einen Wärmeüberträger (VDI 2047 Blatt 2).

Verdunstungskühlanlagen, bei denen der Luftzug zur Kühlung des Wassers im Wesentlichen durch natürlichen Zug erfolgt und die eine Kühlleistung von mehr als 200 MW besitzen, werden als Kühltürme bezeichnet (VDI 2047 Blatt 3).

Nassabscheider sind Anlagen, in denen ein Gasstrom durch eine Flüssigkeit geleitet wird, um Stoffe aus dem Gasstrom zu entfernen (VDI 3679 Blatt 1 und 2). Allen Anlagen gemeinsam ist, dass sie über die Abluft kleine Wassertröpfchen (Aerosole) verbreiten.

 

Die ersten Wochen sind vorbei und wir konnten gemeinsam mit unseren Partnern weitere Erfahrungen in der Beprobung von Verdunstungskühlanlagen nach der 42.BImSchV sammeln. 

Was regelt also die BImSchV?

Was muss der Anlagenbetreiber beachten?

Wie werden die Anforderungen aus den VDI-Richtlinien 2047 umgesetzt?

Wie ist der aktuelle Fortschritt beim nachweis von Legionellen?

 

Folgende Erfahrungen haben wir schon gemacht:

- Kaum eine Verdunstungskühlanlage wird hygienisch einwandfrei betrieben.

- Biozide wirken nur ungenügend bei Biofilmen.

- Wachstum der Legionellen in Amöben (in einer Amöbe bis zu 1000 Legionellen).

- Legionellen haben Memoryeffekt und adaptieren sich an hohen Temperaturen.

- 80% der eingesetzten Biozide sind nicht nach DIN EN 13623 geprüft - welche sind das?

- Welcher Referenzwert ist der Richtige?

 

Im Erfahrungsaustausch besprechen wir:

- Relevante hygienische Grundlagen

- Grundlagen der Wassermikrobiologie und Wasserchemie

- Maßgebende Gesetze

- Geltungsbereich, Ziele, Verstöße

- Inbetriebnahme von Anlagen

- Grenzwerte und Maßnahmen bei der Überschreitung

- Dokumentation, Anzeigepflichten

- Inhalte eines Betriebshandbuches

 

Neben der Vermittlung aktuellen Fachwissens zu den Hygiene-Anforderungen bei Verdunstungskühlanlagen steht der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt der Veranstaltung. Wir wollen mit Ihnen aktuelle Fragen klären und laden Sie dazu am 15.11.2017 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr ein.

 

Teilnahmegebühr: 195,00 € (zzgl. MwSt.) pro Person

Die Veranstaltung kann bis 7 Werktage vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Stornierung innerhalb der 7 Werktage ein Stornoaufschlag von 50% der Teilnahmegebühr berechnet werden kann.

 

Anmeldebedingungen:

Bitte senden Sie uns Ihre verbindliche Anmeldung bis spätestens zum 03.11.2017 an unsere E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

Gern können Sie unser Anmeldeformular verwenden. 

 

 

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