Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Ziel und Gegenstand der Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Gefördert werden Energieberatungen zu wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenzialen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf oder industrielle oder gewerbliche Anlagen sowie eine sich anschließende Umsetzungsbegleitung.

Ziel ist es, eine Energieeinsparung von 10 bis 20% pro beratenes Unternehmen zu erreichen, um eine jährliche Energieeinsparung von insgesamt 400 GWh zu erzielen.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

– für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 EUR 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal jedoch 8.000 EUR,

– für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 EUR 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal jedoch 1.200 EUR.

Innerhalb von 24 Monaten werden eine Energieberatung und eine Umsetzungsbegleitung je Antragsteller bezuschusst.

 

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Das Merkblatt der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand erhalten Sie pdfhier.

 

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