Förderung Messebeteiligungen
Teilnahme an Messen und Ausstellungen (Informationen der IB Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
Produkte und Leistungen des Unternehmens präsentieren, Absatzchancen erhöhen, Umsatz ankurbeln. Messen und Ausstellungen sind für Firmen unverzichtbare Marktplätze und Branchentreffs – diese Förderung ermöglicht es auch kleinen und mittleren Unternehmen.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen.
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Messen (z. B.: Standmiete, Standbau, Katalogeintrag, Transport von Exponaten, Dolmetscherkosten)
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben
- Inlandsmessen: max. 8.000 Euro (Existenzgründer max. 12.000 Euro)
- Auslandsmessen: max. 16.000 Euro (Existenzgründer max. 24.000 Euro)
- max. 3 Messen pro Jahr und Unternehmen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich an unser Büro. Wir beraten Sie gern!