Die 42. BImSchV. ist rechtlich wirksam: Ab dem 19. August 2017 gibt es neue Pflichten für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat jetzt im Bundesanzeiger die 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV.) veröffentlich. Sie tritt am 19. August 2017 in Kraft und beinhaltet zahlreiche neue Pflichten und Vorgaben für die Anlagenbetreiber. Grundlage der Verordnung ist die VDI 2047, Blatt 2. Allerdings ist sie als gesetzliche Verordnung nicht nur eine Richtlinie. Sie muss zwingend umgesetzt und dokumentiert werden.
Allgemeine Infos zur 42. BImSchV.
- Die Verordnung gilt ab dem 19. August 2017 für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider.
- Rückkühlanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen maximal vermieden werden.
- Bis zum 19. September 2017 müssen alle Anlagenbetreiber eine Legionellenuntersuchung durchgeführt haben.
- Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Der Betreiber einer Bestandsanlage hat diese spätestens bis zum 19. August 2018 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Das Melderegister verlangt Angaben zum Standort der Anlage und dessen Betreiber.
Das sind Ihre gesetzlichen Pflichten
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Maßnahmenplänen bei Überschreitung von Grenzwerten bereits vor Inbetriebnahme der Anlage durch hygienisch fachkundiges Personal.
- Führen eines Betriebstagebuchs und Dokumentation der Beprobungen.
- Regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen.
- Festlegung von Referenzwerten für Keimbelastung.
- Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen.
Was Sie jetzt akut tun müssen
- Legionellen Beprobungen von Zusatz- und Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor bis zum 19. September (danach alle 3 Monate).
- Mitarbeiterschulungen gem. VDI 2047-2 oder VDI 6022.
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilung bestehend aus Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbewertung.
- Festlegung des Referenzwertes für allgemeine Keimzahlen.
- Erstellen/Führen eines Betriebstagebuches (manuell/digital).
- Anfertigung von Betriebsanweisungen gem. Biostoffverordnung
Was können wir für Sie tun?
Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
* Vor-Ort-Begehung
* Behördenanmeldung
* Betriebstagebuch
* Risikoanalyse
* Gefährdungsbeurteilung
* Betriebsanweisung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen
* Schulungen im Rahmen der Schulungspartnerschaft mit dem VDI inkl. Zertifikat
* Erstbelehrung der Mitarbeiter
* Mikrobiologische Untersuchungen (an repräsentativen Messstellen) in Kooperation mit einem akkreditierten mikrobiologischen Prüflabor
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Wir beraten Sie gern!