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Energie­dienstleistungsgesetz (EDL-G 2015)

Das EDL-G ist beschlossene Sache.

Für welche Unternehmen wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247 Pflicht?

Die Energieauditpflicht nach EDL-G 2015 betrifft alle Unternehmen, die nicht-KMU sind. Damit werden auch Großunternehmen verpflichtet, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, ein Energieaudit nach DIN 16247 einzuführen:

  • Banken
  • Baugewerbe
  • Bibliotheken
  • Bildungswesen
  • Freizeitparks
  • gemeinnützige Organisationen
  • Haus- und Immobilienverwaltungen
  • Hotellerie
  • Kinos
  • Krankenhäuser
  • Krankenkassen
  • Museen
  • öffentliche Einrichtungen
  • Reha-Kliniken
  • Senioren- und Pflegeheime
  • sonstige Dienstleister (Call-Center, Entsorgungsbetriebe, Facility Services, Rechenzentren, Telekommunikationsunternehmen, Wäschereien, Werkstätten
  • Speditionen
  • Sportstätten
  • (System-) Gastronomie
  • Thermen
  • Veranstaltungszentren
  • Verlage
  • Versicherungen
Was wir für Sie tun können?
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und detailliertes Fachwissen. Wir können Ihnen Lösungen bieten, mit denen Sie Ihre Kosten und Risiken senken können. Unsere Ingenieure analysieren Ihre Managementstrategie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern und decken Ihre Potenziale auf. Wir beraten Sie und bauen für Ihr Unternehmen das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 auf.

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