Ziel der Förderung und was wird gefördert?
Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei Projekten zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.
Ziel der Förderung und was wird gefördert?
Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei Projekten zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen.
Die 42. BImSchV. ist rechtlich wirksam: Ab dem 19. August 2017 gibt es neue Pflichten für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat jetzt im Bundesanzeiger die 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV.) veröffentlich. Sie tritt am 19. August 2017 in Kraft und beinhaltet zahlreiche neue Pflichten und Vorgaben für die Anlagenbetreiber. Grundlage der Verordnung ist die VDI 2047, Blatt 2. Allerdings ist sie als gesetzliche Verordnung nicht nur eine Richtlinie. Sie muss zwingend umgesetzt und dokumentiert werden.
Allgemeine Infos zur 42. BImSchV.
- Die Verordnung gilt ab dem 19. August 2017 für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider.
- Rückkühlanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen maximal vermieden werden.
- Bis zum 19. September 2017 müssen alle Anlagenbetreiber eine Legionellenuntersuchung durchgeführt haben.
- Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Der Betreiber einer Bestandsanlage hat diese spätestens bis zum 19. August 2018 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Das Melderegister verlangt Angaben zum Standort der Anlage und dessen Betreiber.
RLT-Anlage dürfen nicht:
- Ursprungsort hygienisch bedenklicher Substanzen sein.
- Hygienisch bedenkliche Substanzen aus einem Raum in einen anderen übertragen (Umluft).
- Durch ihre Funktionen gesundheitsschädlich wirken (Zuluft, Lärm).
RLT-Anlagen sollen:
- Schädliche Luftinhaltsstoffe der Außenluft verringern.
- In den Räumen entstehende Stoffe ausreichend transportieren.
- Durch ihre Funktion Wohlbefinden erzeugen.
Vernachlässigung der Hygiene kann:
- Zu wirtschaftlichen Einbußen führen!
- Schlechte Raumluftqualität korreliert mit krankheitsbedingten Fehltagen und schlechter Effizienz der Mitarbeiter.
Ab Antragstellung 01.01.2017 wird der Antragstellerkreis um Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind, erweitert.
In einer globalisierten Wirtschaft liegen die Wachstumschancen vor allem im Exportgeschäft. Damit deutsche mittlere und kleinere Unternehmen diese künftig noch besser nutzen können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sein Unterstützungsangebot gebündelt und stärker aufeinander abgestimmt. „Mittelstand Global" vereint verschiedene Unterstützungsangebote u.a. das branchenübergreifende KMU-Markterschließungsprogramm und die Exportinitiativen in den Bereichen Industrie und Gesundheit.
Nähere Informationen zu „Mittelstand Global" und zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier
Das Innovationsförderprogramm für strukturschwache Regionen Ostdeutschlands INNO-KOM-Ost wird ab 1. Januar 2017 unter dem neuen Namen INNO-KOM auf ganz Deutschland ausgeweitet. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen, die ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier
Ziel der Förderung
Gefördert werden der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich von Heizungen und weitere gering investive Maßnahmen. Anträge können beim Bafa gestellt werden. Förderfähig sind auch Maßnahmen in Unternehmen.
Die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung sind in einer Förderrichtlinie zusammengefasst, die am 29. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf stehe auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zur Verfügung gestellt.
Bundeswirtschaftsministerium verlängert Innovationsberatung "go-Inno" für kleine Unternehmen
Kleine Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe und Handwerk können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen.
Ziel und Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die Einführung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben.
Ziel und Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.