Einladung zum Erfahrungsaustausch am 15.11.2017
Zur Erinnerung:
am 02.06.2017 wurden mit der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gesetzlich verpflichtende Regelungen zur Legionellen Vorsorge in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verabschiedet.
Basis für die Verordnung war die VDI 2047 Blatt 2, teilweise geht die 42. BImSchV jedoch darüber hinaus. Verstöße gegen ihre Vorgaben können nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Verordnung gilt seit dem 19.08.2017 für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme (bis 200 MW) und Nassabscheider.